Niedersächsischer Hundeführerschein (NHundG)
Seit Juli 2013 sind Ersthundehalter*innen in Niedersachsen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde (umgangssprachlich „Hundeführerschein“) besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung zu absolvieren.
In der theoretischen Prüfung werden aus fünf Themenbereichen folgende Kenntnisse überprüft:
In der praktischen Prüfung muss der/die Hundehalter*in nachweisen, dass er/sie den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, Gefahren vorzubeugen. Darüber hinaus werden u.a. der Rückruf, das kontrollierte Gehen an der Leine, Sitz und Platz sowie die Kontrolle von Pfoten, Ohren usw. in verschiedenen Situationen überprüft.
Ich bin anerkannte Prüferin und gerne kannst du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bei mir ablegen.
Dein Hund zieht ein
7 Schritte für Neuhundehalter*innen
ZDF Logo! war bei einer praktischen Prüfung dabei!
Das Kamerateam von ZDF Logo! war bei der praktischen Prüfung von Malin und Leo im Juli 2021 dabei! Den Beitrag über die praktische Sachkundeprüfung könnt ihr direkt bei ZDF Logo! "Ohne Führerschein kein Hund!" sehen.
Vielen Dank an das Prüfungsteam, das trotz Prüfungsstress vor der Kamera stand!
Du möchtest die theoretische oder praktische Sachkundeprüfung ablegen?
Dann melde dich bei mir! Gerne lasse ich dir weitere Infos zur theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung zukommen!